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   SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12   

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https://dejure.org/2015,336
SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12 (https://dejure.org/2015,336)
SG Hannover, Entscheidung vom 06.01.2015 - S 6 R 901/12 (https://dejure.org/2015,336)
SG Hannover, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - S 6 R 901/12 (https://dejure.org/2015,336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Leistungen der Kosten der Unterkunft nach einer rückwirkend bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit verbundenem Übergangsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der Kosten der Unterkunft nach einer rückwirkend bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit verbundenem Übergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12
    Zitierte Entscheidungen: BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R -, SozR 4 1300 § 106 Nr. 1, recherchiert in juris.

    Abschließend verwies die Beklagte auf die Entscheidung des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R), woraus sich ergebe, dass aufstockende Leistungen der Grundsicherung keinen gleichrangigen Anspruch auf Erstattung auslösten.

    Ein sozialrechtlicher Leistungsanspruch entfällt im Sinne von § 103 Abs. 1 Hs. 1 SGB X nur, wenn durch die Erfüllung des (zweiten) Leistungsanspruchs der von einem zuständigen Leistungsträger erbrachte (erste) Leistungsanspruch (durch eine "Wegfallregelung" oder "-bestimmung") zum Wegfall kommt (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 11/11 R, recherchiert in juris, Rn. 32).

    "Nachrangig verpflichtet" ist gemäß § 104 Abs. 1 S 2 SGB X ein Leistungsträger nur, soweit er bei rechtzeitiger Erfüllung der Leistungsverpflichtung eines anderen Leistungsträgers (hier: des Rentenversicherungsträgers) selbst nicht zur Leistung verpflichtet gewesen wäre (BSG, Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 11/11 R, recherchiert in juris, Rn. 43).

    Anders als in dem von der Beklagten zitierten und vom BSG entschiedenen Fall (BSG, Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 11/11 R, recherchiert in juris, Rn. 38) war die Versicherte nicht von Anfang an voll erwerbsgemindert und damit vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen.

    Die Entscheidung des BSG vom 31.10.2012 (B 13 R 11/11 R), hält die Kammer vorliegend nicht für weiterführend.

  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12
    Vielmehr setzt er voraus, dass der Betroffene erwerbsfähig ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) und für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013, VI ZR 128/12, Rn. 21, unter Verweis auf § 7 Abs. 4a Satz 1, § 31 Abs. 1 Nr. 2, 3 SGB II, vgl. auch BT-Drs. 16/1696, S. 26; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf. E 010 Rn. 88, 219 [Stand: Mai 2010]).

    Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Sozialgesetzbuch II in sachlicher Hinsicht vielfältige Instrumente und Förderleistungen vor, vor allem solche, die sich im Bereich der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III bewährt haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013, VI ZR 128/12, Rn. 21 unter Verweis auf vgl. BSGE 104, 185 Rn. 14; BSGE 105, 279 Rn. 39; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12
    Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Sozialgesetzbuch II in sachlicher Hinsicht vielfältige Instrumente und Förderleistungen vor, vor allem solche, die sich im Bereich der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III bewährt haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013, VI ZR 128/12, Rn. 21 unter Verweis auf vgl. BSGE 104, 185 Rn. 14; BSGE 105, 279 Rn. 39; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12
    Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Sozialgesetzbuch II in sachlicher Hinsicht vielfältige Instrumente und Förderleistungen vor, vor allem solche, die sich im Bereich der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III bewährt haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013, VI ZR 128/12, Rn. 21 unter Verweis auf vgl. BSGE 104, 185 Rn. 14; BSGE 105, 279 Rn. 39; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf.
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 20/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12
    Die Kammer kann offen lassen, ob dem Arbeitslosengeld II eine "Lohnersatzfunktion" zukommt (so jedenfalls BSG, Urteil vom 06.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R, recherchiert in juris, Rn. 21).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 5/86

    Träger der Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Träger der Unfallversicherung -

    Auszug aus SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12
    Sachlich gleichartige Leistungen in dem Sinne stellen alle Leistungen dar, die dieselbe Bedarfssituation befriedigen, wobei auf den Zweck bzw. die Funktion der Sozialleistung abzustellen ist - während der Leistungsgrund nicht einheitlich sein muss (BSG, Urteil vom 26.09.1986, 2 RU 5/86, recherchiert in juris).
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